SPECI-BOX DER KLASSE B (UN3373) MIT FLEXIBLEN ODER STARREN SEKUNDÄRVERPACKUNGEN FÜR DEN TEMPERATURGESTEUERTEN TRANSPORT

Die ADR- und IATA-Vorschriften für den Transport infektiöser Stoffe auf dem Luft- oder Landweg basieren auf Empfehlungen der UNO. Die Kategorie A (UN 2814 und UN 2900) besteht aus Stoffen, die bei Menschen oder Tieren zu tödlicher Erkrankung oder dauerhafter Behinderung führen können. Die Kategorie B - UN 3373 „BIOLOGISCHER STOFF KATEGORIE B“ bilden alle infektiösen Stoffe, die nicht zur Kategorie A gehören.

Die Verpackung UN 3373 besteht aus 3 Schichten:

  • einer Primärverpackung, die die Probe enthält
  • einer widerstandsfähigen und dichten Sekundärverpackung (Speci-Gard- oder Speci-Bag-Beutel), die einen oder mehrere Primärbehälter vor Flüssigkeitsaustritt schützt
  • einer Saugeinlage, die austretende Flüssigkeit aufnehmen kann
  • einer Box aus expandiertem Polystyrol
  • einer Aussenverpackung zum Schutz des Inhalts
  • einem Sicherheitsetikett, das die Unversehrtheit der Verpackung garantiert
  • einer UN-3373-Kennzeichnung

Volume

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