
SPECI-BOX DER KLASSE B (UN3373) MIT FLEXIBLEN ODER STARREN SEKUNDÄRVERPACKUNGEN FÜR DEN TEMPERATURGESTEUERTEN TRANSPORT
Die ADR- und IATA-Vorschriften für den Transport infektiöser Stoffe auf dem Luft- oder Landweg basieren auf Empfehlungen der UNO. Die Kategorie A (UN 2814 und UN 2900) besteht aus Stoffen, die bei Menschen oder Tieren zu tödlicher Erkrankung oder dauerhafter Behinderung führen können. Die Kategorie B - UN 3373 „BIOLOGISCHER STOFF KATEGORIE B“ bilden alle infektiösen Stoffe, die nicht zur Kategorie A gehören.
Die Verpackung UN 3373 besteht aus 3 Schichten:
- einer Primärverpackung, die die Probe enthält
- einer widerstandsfähigen und dichten Sekundärverpackung (Speci-Gard- oder Speci-Bag-Beutel), die einen oder mehrere Primärbehälter vor Flüssigkeitsaustritt schützt
- einer Saugeinlage, die austretende Flüssigkeit aufnehmen kann
- einer Box aus expandiertem Polystyrol
- einer Aussenverpackung zum Schutz des Inhalts
- einem Sicherheitsetikett, das die Unversehrtheit der Verpackung garantiert
- einer UN-3373-Kennzeichnung



